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Familie
Völkin-Bösch
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Johann Völkin
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Maria Ursula Bösch
Kinder

1775

Johann Anton

Über weitere Geschwister ist nichts bekannt. Es findet sich nur der Vermerk der Eltern bei Johann Anton Völkin. Der Familenname der Ehefrau Maria ist unklar, er ist kaum zu entziffern, wahrscheinlich Bösch.

Familie
Völkin-Bühler
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Johann Völkin
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Dorothea Bühler
Kinder

1793

1871

Bernhard

Über weitere Geschwister ist nichts bekannt. Es findet sich nur der Vermerk bei Bernhard Völkin. Es wäre durchaus denkbar, das Bernhard Völkin und Johann Anton Völkin Halbbrüder waren.

Familienregister

Die übliche Ahnenforschung über das Familienregister der Heimatgemeinde endet um 1800. Vorher gab es keine Familienregister im heutigen Sinn. In einigen Stadtkantonen gab es Vorläufer, aber nur für den ständisch organisierten Teil der Bevölkerung. Je nach Gegend existierten ab 1500 in den Pfarrhäusern Taufregister, Eheregister und Sterberegister.

Die Gemeinden im heutigen Sinn entstanden mit der französischen Revolution. Mit der französischen Revolution kamen auch die bürgerlichen Freiheiten (Code Napoleon): Niederlassungsfreiheit, Gewerbefreiheit, Trennung von Kirche und Staat durch die Zivilehe, Anerkennung der Freiheit des Individuums und des Eigentums.

Die ersten Zivilstandsbeamten versuchten in ihren Aufzeichnungen auch rückwärtige Dinge festzuhalten. Dies war vor allem wichtig für die Erbschaftsverhältnisse. Diese sind allerdings lückenhaft und nicht sehr verlässlich. Gewisse frühe Aufzeichnungen haben auch Berufsangaben, noch ganz im früheren Standesdenken. Diese sind ein Hinweis mit Fragezeichen auf die Lebensumstände.

Ab etwa 1830 bis 1880 betrieben die Schweizer Behörden eine aktive Auswanderungspolitik. Arme Familien wurden finanziell unterstützt für eine Auswanderung nach Amerika, vor allem nach den USA. So ist zu erklären, warum es Einträge gibt, die einfach aufhören. Dazu gab es auch einige Perioden mit endemischen und epidemischen Krankheiten (Seuchen), sowie Hungersnöte wegen wetterbedingten Ernteausfällen, denen viele Menschen zum Opfer vielen. Ahnenforschung und Verwand­schafts­verhält­nisse sind deshalb vor 1850 lückenhaft.

Eine einheitliche Regelung über die Zivilstandsregister gibt es in der Schweiz seit der grossen Revision der Bundesverfassung 1874.

 

Die Heimatgemeinde, das Schweizer Bürgerrecht